Stadtwerke Bad-Säckingen

Informationen zur Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG

die Schlichtungsstelle Energie e.V. bietet eine außergerichtliche und einvernehmliche Plattform zur Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber, Messdienstleister).

Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens von Seiten des Verbrauchers ist allerdings erst dann zulässig, wenn das Unternehmen einer Verbraucherbeschwerde im Sinne des § 111a EnWG nicht abgeholfen hat. Aus diesem Grund kommunizieren Sie bitte zuerst Ihre Fragen/ Beschwerden im Geltungsbereich der Stadtwerke Bad Säckingen GmbH direkt mit uns.

Ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. ist zu richten an

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Elektrizität/ Gas) steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung unter

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 in 53105 Bonn

Telefon: 030 / 22480-500 (Mo.–Fr. von 9.00 bis 15.00 Uhr) oder 01805 / 1 01 000 (bundesweites Infotelefon; Kosten gemäß Veröffentlichung der Bundesnetzagentur: dt. Festnetz 14 ct/Min.; Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax 030/ 22480-323

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de