Netzanschluss
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Die Stadtwerke Bad Säckingen GmbH ist verpflichtet nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. S. 2477), zuletzt geändert am 03.09.2010 jedermann an ihr Elektrizitätsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität zu gestatten.
Die NAV gilt dabei mit dem Tage des Inkrafttretens für alle Netzanschlussverhältnisse, die ab dem 13.07.2005 zwischen Stadtwerke Bad Säckingen GmbH als Netzbetreiber und Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) auf der Grundlage der AVBEltV gegründet wurden. Daneben gilt die NAV mit Bekanntmachung vom 23.12.2006 nach § 29 NAV auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse in Niederspannung, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegt diese Verordnung in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Verlangen wird sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
